Higher Level Directory D.Roos, J.Kardoeus: Normgerechte Prüfzeichen für Blutkonservennummern nach ISO 7064 Version 1.1.2

Normgerechte Prüfzeichen für Blutkonservennummern nach ISO 7064

Empfehlungen an Softwareentwickler

Die in der ISO-Norm 7064 beschriebenen Prüfzeichen-Verfahren entsprechen dem "Stand der Technik" im Sinne gesetzlicher Qualitätsanforderungen. Von der Verwendung anderer Prüfzeichen-Verfahrens ist abzuraten. Das MOD11,10- Verfahren erfüllt die Qualitätsanforderungen hinsichtlich einer "angemessenen" Dokumentationssicherheit von Dokumentations- und Organisationssoftware für die Hämotherapie.

Für die Softwareentwicklung wird zukünftig empfohlen:

Herstellerseitige Software

  1. Neu entwickelte Software soll die Nummern auf den Konservenverpackungen und den Begleitdokumenten (auch "Lieferscheindateien") mit Prüfzeichen ausgeben. Laufende Software soll bei nächster Gelegenheit entsprechend ergänzt werden.
  2. Ob beim Hersteller im Rahmen der betriebsinternen Datenverarbeitung auch mit Prüfziffer gearbeitet wird, ist nicht Gegenstand diese Richtlinie. Unter Umständen ist eine herstellerinterne Prüfziffer vor der Berechnung der Konservennummern- Prüfziffer abzuschneiden.
  3. Der Lieferant oder Hersteller von Blutprodukten hat den Abnehmern rechtzeitig und verbindlich mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt ausschließlich mit Prüfzeichen versehene Produkte ausgeliefert werden.

Verbraucherseitige Software

  1. Neu erstellte Software soll in der Lage sein, mit Prüfzeichen (MOD11,10) versehene Nummern auf Übertragungsfehler zu überprüfen und bei fehlerhaften Eingaben Warnmeldungen ausgeben und Sicherheitsheitsabfragen durchführen. Laufende Software soll bei nächster Gelegenheit entsprechend nachgebessert werden.
  2. Die Prüfzeichenauswertung soll bei allen Erfassungsarten - Tastatur, Barcode, OCR, Datenträger, DFÜ - angewendet werden.
  3. Die Software muß geeignet sein, parametrisierbar in Abhängigkeit von der Lieferantenidentität eine Prüfzeichenauswertung durchzuführen oder darauf zu verzichten.
  4. Zur Auswertung anderer Prüfzeichen-Verfahren kann die Software zusätzlich mit anderen Prüfzeichenalgorithmen ausgestattet oder auf entsprechende zukünftige Zusatzausstattung vorbereitet werden.
  5. Die Konservennummer soll ergänzend durch Plausibilitätskontrollen der Länderkennzahlen und der Institutskennzahl sowie sonstiger charakteristischer Merkmale verifiziert werden.
  6. Als Konservennummer muss bei der weiteren datentechnischen Verarbeitung die vollständige Nummer, einschließlich des Prüfzeichens, mitgeführt werden.
  7. Sofern die Software auch die Aufnahme nicht-prüfgerechter Nummern zulässt (empfohlen), so muss vor dieser Aufnahme eine verständliche Sicherheitsabfrage durchgeführt und bei positiver Bedienerantwort in einem Ereignisprotokoll mit Eingabewerten und mit Bediener- sowie Zeitstempel dokumentiert werden. Hierdurch können Fehler in der DV-Organisation oder der Software beim Verbraucher oder beim Hersteller erkannt bzw. ausgeschlossen werden.
  8. Wird eine Nummer bei der Eingabe als "fehlerhaft" erkannt, so ist dies von der Software in einem Ereignisprotokoll mit Eingabewert und mit Bediener- sowie Zeitstempel zu dokumentieren. Hierdurch kann die Restfehlerhäufigkeit abgeschätzt, fehlerhafte Bedienergewohnheiten oder technische Störungen ausgeschlossen bzw. erkannt und gegebenenfalls korrigiert werden, sowie eine geringe Fehlerhäufigkeit nachgewiesen werden.

nach oben nächste Seite

Unframe!English version Copyright Letzte Bearbeitung dieser Seite: 25.11.2000 21:47