Higher Level Directory D.Roos, J.Kardoeus: Normgerechte Prüfzeichen für Blutkonservennummern nach ISO 7064 Version 1.1.2

Normgerechte Prüfzeichen für Blutkonservennummern nach ISO 7064

Anwendung auf Blutprodukte

Bei der Bildung der Konservennummer (Chargenbezeichnung i.S.d. Arzneimittelrechts[1,2]) wird nach EUROCODE-IBLS[5] der bei Produkten deutscher Hersteller 9-stelligen1 herstellerinternen2 Konserven-Seriennummer zunächst der 3-stellige Ländercode nach ISO 3166[6] ("276" für Deutschland) und der 3-stellige national vereinbarte Institutscode[5] vorangestellt. Die Prüfziffer wird für diese zusammengefasste Ziffernkette berechnet und endständig hinzugefügt.

Die so gebildete Ziffernkette, einschließlich der Prüfziffer, ist die für das Inverkehrbringen extern massgebliche Konservennummer.

Beispiel:

Konservennummer ("Chargenbezeichnung" nach AMG, "eindeutige Beutelnummer" nach Eurocode-IBLS)
Prüfziffernberechnung
Prüfziffer
3-stelliger Ländercode 3-stelliger Institutscode 9-stellige
herstellerinterne Konserven-Seriennummer
276 616 973212561 5
Kons.
Nr.:
2766169732125615

Im diesem Beispiel ergibt sich für die Konservennummer "2766169732125615".

Die Prüfziffer ist als untrennbarer Bestandteil der Konservennummer auch in maschinenlesbarer Darstellung (z.B. Barcode, OCR-Schrift) stets mitzuführen.


(1) Nach EUROCODE-IBLS[5] sind für die herstellerinterne Konserven-Seriennummern2 zunächst international 6 bis 12 Stellen vorgesehen. Diese enthält gegebenenfalls auch Unterscheidungsflags für Folgeprodukte aus derselben Spende und Splitnummern bei gepoolten Produkten. Von diesen Stellen wird in Übereinstimmung mit EUROCODE-IBLS die letzte von der Prüfziffer belegt. Für Konserven deutscher Hersteller ist eine 9-stellige herstellerinterne Konserven-Seriennummer vereinbart.

(2) Als "herstellerinterne Konserven-Seriennummer" gilt hier die vom Hersteller in eigener Kompetenz für die eindeutige Identifizierung der Konserve innerhalb seines Produktbetriebs vergebene Nummer. Falls der Hersteller im Laufe des Herstellungsprozesses Prüfziffern für die herstellerinterne Konserven-Seriennummer verwendet, kann diese Prüfziffer vor der Berechnung der Konservennummern- Prüfziffer abgeschnitten werden, sofern dies zur Einhaltung nationaler Richtwerte für die Stellenzahl (z.B. 9-stellige herstellerinterne Konserven-Seriennummer) oder im Interesse möglichst kurzer Konservennummern zweckmässig ist und vereinbarte Mindeststellenzahlen nicht unterschritten werden. Die automatische Auswertung von Prüfziffern für herstellerinterne Konserven-Seriennummern auf der Verbraucherseite ist nicht vorgesehen.

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